Org. Einzelstoffanalytik
Organische Einzelstoffanalytik
- Leichtflüchtige Halogenwasserstoffe (LHKW)
- Einkernige Aromaten (BTEX)
- Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe
- Polychlorierte Biphenyle (PCB)
- Chlorbenzole
- Chlornaphthaline
- Tetrachlorbenzyltoluole
- Pestizide:
- Phenole
- Chlorphenole
- Rüstungsaltlastentypische Stoffe
- Alkohole
- Phtalate
- Sonstige organische Einzelstoffe
Leichtflüchtige Halogenkohlenwasserstoffe (LHKW)
Diese Stoffgruppe (vgl. Tab. 17) wird in Boden- und
Wasserproben in der Regel mittels statischer Headspace-GC-Technik mit
FID/ECD-Detektion bestimmt. Im Routineprogramm sind folgende
Verbindungen mit den zitierten Bestimmungsgrenzen enthalten:
| LHKW | BG Wasser (*) | BG Feststoff (*) |
| Dichlormethan |
5 µg/l
|
0.01 mg/kg
|
| trans-1,2-Dichlorethen |
5 µg/l
|
0.01 mg/kg
|
| cis-1,2-Dichlorethen |
5 µg/l
|
0.01 mg/kg
|
| Trichlormethan |
0.5 µg/l
|
0.001 mg/kg
|
| 1,1,1-Trichlorethan |
0.5 µg/l
|
0.001 mg/kg
|
| 1,1,2-Trichlorethan |
5 µg/l
|
0.01 mg/kg
|
| Tetrachlormethan |
0.5 µg/l
|
0.001 mg/kg
|
| Trichlorethen |
0.5 µg/l
|
0.001 mg/kg
|
| Tetrachlorethen |
0.5 µg/l
|
0.001 mg/kg
|
| 1,1,1,2-Tetrachlorethan |
0.5 µg/l
|
0.001 mg/kg
|
| Chlorbenzol |
5 µg/l
|
0.01 mg/kg
|
(Tab. 17) (* BG — Bestimmungsgrenze)
Die Analyse weiterer Einzelstoffe ist möglich. Bei schwierigen Matrices (z.B. starke Mineralölbelastung) oder bei besonders hohen LHKW-Konzentrationen kann die oben genannte Technik nicht angewandt werden. In diesen Fällen werden die Proben analog DEV F4 mit Pentan extrahiert und mittels GC/MS-Technik vermessen. Die Bestimmungsgrenzen können sich dadurch verändern.
Bei Untersuchungen der Bodenluft (vgl. Tab. 18) werden die an
Aktivkohle angereicherten flüchtigen Schadstoffe zunächst eluiert und
dann mittels der GC/MS-Kopplung bestimmt. Für das nachfolgend
aufgeführte Parameterpaket wird - die Anreicherung von 20l (Boden-)
Luft vorausgesetzt - eine Bestimmungsgrenze von 0.01 mg/m3 je
Einzelsubstanz realisiert.
Dichlormethan cis-1,2-Dichlorethen trans-1,2-Dichlorethen
Chlorbenzol Tetrachlorethen Trichlormethan
Tetrachlormethan 1,1,1-Trichlorethan Trichlorethen
1,1,2-Trichlorethan 1,1,1,2-Tetrachlorethan
1,1,2,2-Tetrachlorethan
Hexachlorethan Hexachlorbutadien
(Tab. 18) Standardpaket LHKW aus Raum- und Bodenluft (Adsorberröhrchen)
Alternativ zur obigen Bestimmungsmethode können leichtflüchtige Spurenstoffe auch direkt in der Bodenluft (Probenahme mittels Gassammelrohr oder Headspaceglas) bestimmt werden. Da bei dieser Methode jedoch nur Bestimmungsgrenzen von 0,5-5,0 mg/m3 erreicht werden, eignet sie sich nur zur Untersuchung stark belasteter Proben.
Einkernige Aromaten (BTEX)
Benzol und alkylierte Benzole (vgl. Tab. 19) werden in
Wasser- und Feststoffproben analog den LHKW durch Headspace-GC
bestimmt. Für die aufgeführten Einzelsubstanzen des Parameterpaketes
kommen in wässriger Matrix Bestimmungsgrenzen von 0.5 µg/l und in
Bodenproben von 0.01 mg/kg zur Anwendung.
Benzol Toluol o-Xylol m/p-Xylol Ethylbenzol
(Tab. 19) Standardpaket BTES aus Boden und Wasser
In (Boden-)Luftproben wird, wie bereits bei den LHKW beschriebenen,
gearbeitet. Das Untersuchungspaket für die Bestimmung der BTX-Gruppe in
Luftproben ist gegenüber dem der Boden-/Wasseranalytik um einige
mittelflüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (vgl. Tab. 20 Seite
12)
erweitert:
Benzol Toluol o-Xylol
m/p-Xylol Ethylbenzol Styrol
1,2,4-Trimethylbenzol 1,2,3-Trimethylbenzol 1,3,5-Trimethylbenzol
Propylbenzol Isopropylbenzol Indan
Inden Naphthalin 1-Methylnaphthalin
2-Methylnaphthalin 1,2,3,4-Tetrahydronaphthalin
(Tab. 20) Standardpaket BTEX aus Raum- und Bodenluft (Adsorberröhrchen)
Für jede der o.g. Verbindungen wird bei Anreicherung von 20 l (Boden-)
Luft eine Bestimmungsgrenze von 0.01 mg/m3 erreicht.
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)
Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe entstehen bei der unvollständigen Verbrennung organischer Stoffe und sind daher in der Umwelt weit verbreitet. Infolge ihres hohen toxikologischen Potentials (Benzo(a)pyren und einige andere PAK gelten als Karzinogene) müssen sie sehr häufig in Umweltproben bestimmt werden. Von der Vielzahl bekannter PAK wird üblicherweise nur eine Auswahl analysiert. Als Standard hat sich eine Liste der US-Umweltschutzbehörde EPA etabliert (US EPA Method No. 610). Sie umfaßt folgende Verbindungen (Tab. 21):
Naphthalin Acenaphthylen Acenaphthen
Fluoren Phenanthren Anthracen
Fluoranthen Pyren Benz(a)anthracen
Chrysen Benzo(b)fluoranthen Benzo(k)fluoranthen
Benzo(a)pyren Dibenz(ah)anthracen Benzo(g,h,i)perylen
Indeno(123-cd)pyren
(Tab. 21) Standardpaket PAK nach US-EPA
Die US-EPA-Liste berücksichtigt sowohl die toxikologisch besonders
relevanten PAK (z.B. Benzo(a)pyren, Benzo(a)anthracen,
Dibenz(a,h)anthracen) als auch die aufgrund ihrer Löslichkeit besonders
wassergefährdenden PAK (z.B. Naphthalin, Acenaphthen, Acenaphthylen,
Fluoren). Aus diesem Grund ist sie anderen Untersuchungslisten
vorzuziehen.
Die Trinkwasserverordnung fordert die Analyse insbesondere der
schwerflüchtigen, toxikologisch relevanten PAK (vgl. Tab.
22).
Fluoranthen Benzo(b)fluoranthen Benzo(k)fluoranthen
Benzo(a)pyren Benzo(g,h,i)perylen Indeno(123-cd)pyren
(Tab. 22) Standardpaket PAK nach Trinkwasserverordnung (TVO)
Besonders zur Beurteilung von kokereispezifischen Belastungen wird die
LOBA-Liste herangezogen. Sie enthält Dimethylnaphthaline und eine
Auswahl aus der US-EPA-Liste (vgl. Tab. 23):
Naphthalin Fluoren Dimethylnaphthaline Chrysen Anthracen Pyren
(Tab. 23) Standardpaket PAK nach LOBA
Die empfindlichste Methode zur Bestimmung von PAK ist die
Hochleistungsflüssigkeitschromatographie (HPLC) mit
wellenlängenprogrammierbarer Fluoreszenz- bzw. mit UV-Detektion. Sie
wird im Labor der SEWA GmbH & C.KG routinemäßig zur Analyse von
Wässern und Eluaten angewandt. Dabei werden folgende Bestimmungsgrenzen
erzielt (vgl. Tab. 24):
| PAK | BG Wasser (*) |
| Acenaphthen |
0.1 µg/l
|
| Acenaphthylen |
0.1 µg/l
|
| Anthracen |
0.05 µg/l
|
| Benzo(a)anthracen |
0.01 µg/l
|
| Benzo(a)pyren |
0.01 µg/l
|
| Benzo(b)fluoranthen |
0.01 µg/l
|
| Benzo(k)fluoranthen |
0.01 µg/l
|
| Benzo(ghi)perylen |
0.01 µg/l
|
| Chrysen |
0.01 µg/l
|
| Dibenz(ah)anthracen |
0.01 µg/l
|
| Fluoranthen |
0.01 µg/l
|
| Fluoren |
0.1 µg/l
|
| Indeno(123-cd)pyren |
0.01 µg/l
|
| Naphthalin |
0.1 µg/l
|
| Phenanthren |
0.05 µg/l
|
| Pyren |
0.01 µg/l
|
(Tab. 24) (* BG — Bestimmungsgrenze)
Nachteilig kann sich bei der HPLC-Methode die Unsicherheit bei der
Identifizierung, insbesondere bei organisch stark belasteten Proben,
auswirken. In solchen Fällen wird die Gaschromatographie mit
MS-Detektion, die eine größere Identifizierungssicherheit besitzt, zur
Absicherung der Befunde hinzugezogen.
Die Bestimmung von PAK in Bodenproben erfolgt aus den oben genannten
Gründen generell mittels GC-MS-Kopplung. Dazu werden die Bodenproben
zunächst extrahiert. Die PAK werden nach Aufarbeitung des Extraktes
(clean-up) gaschromatographisch getrennt und mittels eines
Massenspektrometers (ITD) erfaßt. Die Quantifizierung erfolgt gegen
interne Standards (deuterierte PAK), die den Proben vor der
Aufarbeitung zugesetzt werden.
Die Bestimmungsgrenze für die aufgeführten PAK in Bodenproben liegt
bei 0.01 mg/kg. Bei der routinemäßigen gaschromatographischen
Bestimmung werden die isomeren Benzofluoranthene nicht aufgetrennt und
daher als Summe angegeben.
Polychlorierte Biphenyle (PCB)
Die Gruppe der PCB umfaßt 209 Kongenere, von denen in der Praxis
meist nur folgende sechs Leitverbindungen (DIN 51527 Teil 1) bestimmt
werden (vgl. Tab. 25):
PCB 28 PCB 52 PCB 101
PCB 138 PCB 153 PCB 180
(Tab. 25) Standardpaket PCB
Die Analyse der PCB in Boden- und Feststoffproben erfolgt im Labor der
Sewa-GmbH routinemäßig mit Hilfe der GC/MS-Kopplung. Der Vorteil
gegenüber der GC/ECD-Technik ist, daß die PCB-Kongenere neben anderen
ECD-aktiven Verbindungen, z.B. Chlorparaffinen und PCB-Ersatzstoffen
wie TCBT, sicher identifiziert und quantifiziert werden können. Die
Bestimmungsgrenze beträgt 0.01 mg/kg (bezogen auf Einzelstoff).
In Feststoffproben mit sehr hoher, nicht ECD aktiver, organischer Belastung oder in organischen Flüssigkeiten (z.B. Mineralöl) werden die PCB mittels GC/ECD-Detektion bestimmt. Die Bestimmungsgrenze beträgt hier 0.1 mg/kg.
In Wässern wird je nach Fragestellung und Komplexität der Matrix entweder die GC/ECD-Technik (Bestimmungsgrenze 0.02-0.1 µg/l) oder die GC/MS-Kopplung (Bestimmungsgrenze 0.1-1 µg/l) eingesetzt.
Chlorbenzole
Diese Stoffgruppe wird (vgl. Tab. 26) analog der PCB mit Hilfe
der GC/MS-Technik bestimmt. Routinemäßig wird eine Bestimmungsgrenze
von 0.01 mg/kg (Boden), bzw. 0.1 µg/l (Wasser) je Kongener
erreicht.
1,2-Dichlorbenzol 1,3/1,4-Dichlorbenzol 1,2,3-Trichlorbenzol
1,2,4-Trichlorbenzol 1,3,5-Trichlorbenzol
1,2,3,4-Tetrachlorbenzol
1,2,3,5/1,2,4,5-Tetrachlorbenzol Pentachlorbenzol
Hexachlorbenzol
(Tab. 26) Standardpaket Chlorbenzole
Chlornaphthaline
Chlornaphthaline, die durch statistische Chlorierung von Naphthalin gewonnen wurden, kamen z.B. unter dem Handelsnamen Halowax als Brandschutzmittel und als Additive in der Elektroindustrie zum Einsatz. Auch wurden sie zum Teil als Holzschutzmittel eingesetzt. Die Bestimmung der Chlornaphthaline erfolgt als Isomerensumme mittels GC/MS-Kopplung. In der Routine werden Bestimmungsgrenzen von 0,1 mg/kg erreicht.
Tetrachlorbenzyltoluole (TCBT)
Isomerengemische von TCBT (96 Isomere möglich) sind z.B. unter den
Handelsnamen Ugilec 141 oder Ugilec T als PCB-Ersatzstoff
weitverbreitet. Die Verbindungen werden in Boden- und Wasserproben nach
Extraktion und Anreicherung mittels GC/MS-Kopplung bestimmt.
Quantifiziert werden die nachfolgend aufgeführten Isomere (vgl. Tab.
27) (Numerierung nach Ballschmitter, Fresenius Z. Anal. Chem. 332
(1989) 904). Die Bestimmungsgrenze je Isomer liegt im Boden bei 0.01
mg/kg, im Wasser bei 1 µg/l. Niedrigere Bestimmungsgrenzen können beim
Vorliegen einer reinen Ugilec-Belastung mit der GC/ECD Detektion -
allerdings nur auf Kosten der Identifizierungssicherheit - erreicht
werden.
TCBT 21 2,2',4,4'-Cl4-3-Me
TCBT 22/27 2,2',4,6'-Cl4-5-Me / 2,2',4,6'-Cl4-3-Me
TCBT 25 2,2',4,5'-Cl4-5-Me
TCBT 28 2,2',4,6'-Cl4-5-Me
TCBT 36 2,2',5,5'-Cl4-5-Me
TCBT 52 2,3',4,4'-Cl4-5-Me
TCBT 74 2,3',4,4'-Cl4-6-Me
TCBT 80 2',3,4,6'-Cl4-6-Me
(Tab. 27) Standardpaket Tetrachlorbenzyltoluole (TCBT)
Pestizide
In der Bundesrepublik Deutschland sind derzeit ca. 300 Pflanzenschutz-
und Pflanzenbehandlungsmittel (PSBM) zugelassen und somit potentiell in
den Umweltmedien Wasser, Boden und Luft zu finden. Darüberhinaus
spielen auch einige nicht mehr zugelassene, jedoch sehr persistente
Pestizide (DDT, Lindan usw.) noch eine wichtige Rolle in der Umwelt.
Aufgrund der strukturellen Heterogenität der PSBM-Wirkstoffe - die
Palette beinhaltet anorganische Salzen (z.B. Quecksilber- und
Arsenverbindungen), polare und unpolare organische Verbindungen - sind
die PSBM nicht mit einem einzigen Analyseverfahren bestimmbar. Vielmehr
muß die gesamte Bandbreite moderner spurenanalytischer Methoden
eingesetzt werden, um die Wirkstoffe mit den geforderten
Bestimmungsgrenzen (die TrinkwV vom 5.12.1990 legt z.B. für Trinkwasser
einen Grenzwert von 0.1 µg/l für die einzelnen PSBM fest) zu
erfassen.
Im Labor der SEWA GmbH können Analysen aller wichtigen
Pflanzenschutz- und Pflanzenbehandlungsmittel in Wasser und Boden
durchgeführt werden. Die Bestimmung erfolgt gruppenweise mit dem
jeweils empfindlichsten und selektivsten Analysenverfahren. Untersucht
wird auf die wichtigsten Wirkstoffe der einzelnen Gruppen. Die
angegebenen Bestimmungsgrenzen beziehen sich auf Wässer und Böden und
werden in der Routine erreicht. Bei speziellen Fragestellungen sind
bessere Bestimmungsgrenzen realisierbar. Auch Analysen aus anderen
Matrices (Pflanzen usw.) sind möglich.
Neben den in den nachfolgenden Listen aufgeführten Wirkstoffen
können - nach Absprache - noch viele weitere Einzelstoffe bestimmt
werden.
Chlorierte Pestizide
Chlorierte Pestizide werden nach Extraktion und einer auf die
verschiedenen Gruppen angepaßte säulenchromatographische Vortrennung
mittels GC/MS-Kopplung bestimmt. Folgende Wirkstoffe (vgl. Tab.
28) werden routinemäßig in wäßriger Matrix und in Bodenproben
erfaßt:
Hexachlorbenzol (HCB) Isodrin
a -HCH ß-HCH
y-HCH (Lindan) d -HCH e -HCH 2,4-DDE
4,4-DDT 4,4-DDD
4,4-DDE 2,4-DDD
2,4-DDT cis-Heptachlorepoxid
trans-Heptachlorepoxid Mirex
a -Endosulfan Pentachlornitrobenzol
ß-Endosulfan Aldrin (HHDN)
Dieldrin Methoxychlor
Heptachlor
(Tab. 28) Standardpaket Chlorpestizide
Die Bestimmungsgrenze für Bodenproben liegt bei 0.001 mg/kg je
Einzelsubstanz, für Wasserproben bei 0.1 µg/l. Bei organisch stark
belasteten Proben (z.B. hoher Kohlenwasserstoffgehalt usw.) können
aufgrund der Matrix oder des Einsatzes der GC/ECD-Technik geänderte
Bestimmungsgrenzen zur Anwendung kommen.
Phenylharnstoffderivate/Anilide
Die Herbizide (vgl. Tab. 29) stellen die mengenmäßig am meisten
angewendete Stoffgruppe der PSBM dar, wobei insbesondere eine Reihe von
Phenylharnstoffderivaten und substituierten Anilinen eingesetzt wird.
Da diese Verbindungen nicht unzersetzt verdampfbar sind, ist eine
gaschromatographische Bestimmung nur nach einer aufwendigen
Derivatisierung möglich. Aus diesem Grund wird die Bestimmung dieser
Substanzen mittels HPLC durchgeführt. Um hier eine hohe
Identifizierungssicherheit zu gewährleisten ist der Einsatz eines
Diodenarray-Detektors (DAD) unabdingbar. Im Labor der SEWA-GmbH werden
die nachfolgend aufgelisteten Einzelstoffe routinemäßig bestimmt. Die
Nachweisgrenze im Wasser liegt bei 0.05 µg/l und im Boden bei 0,01
mg/kg.
Fenuron Metobromuron
Diuron Methabenzthiazuron
Chloroxuron Isoproturon
Chlortoluron Metoxuron
Linuron Monolinuron
Metazachlor Monuron
Ethidimuron
(Tab. 29) Standardpaket Phenylharnstoffderivate
Triazine
Eine Reihe substituierter Triazine (1,3,5- und 1,2,4-Triazine)
(vgl. Tab. 30) findet weite Anwendung als Herbizid. Die
Wirkstoffe lassen sich sowohl gaschromatographisch als auch mittels
HPLC nachweisen. Im Labor der SEWA GmbH erfolgt die Bestimmung der
aufgeführten Einzelstoffe routinemäßig mittels HPLC/DAD. Zur
Befundabsicherung wird im Einzelfall die GC/MS-Kopplung hinzugezogen.
Routinemäßig liegt die Bestimmungsgrenze in Wasser bei 0.05 µg/l
(Ausnahmen: Desisopropylatrazin und Desethylatrazin - 0.1 µg/l) und im
Boden bei 0,01 mg/kg.
Atrazin Terbuthylazin
Desisopropylatrazin Prometryn
Desethylatrazin Terbutryn
Simazin Metribuzin
Sebuthylazin Metamitron
Propazin Cyanazin
Hexazinon
(Tab. 30) Standardpaket Triazine
Eine Auswahl aus den beiden vorgenannten Gruppen (vgl. Tab. 31) gibt die DIN EN ISO 11369 F12 vor.
Atrazin Chlortoluron
Cyanazin Desethylatrazin
Diuron Hexazinon
Isoproturon Linuron
Metazachlor Methabenzthiazuron
Metobromuron Metolachlor
Metoxuron Monolinuron
Sebuthylazin Simazin
Terbuthylazin
(Tab. 31) Standardpaket Pflanzenbehandlungsmittel
Chlorphenoxyalkancarbonsäuren
Die Chlorphenoxyalkancarbonsäuren, bzw. deren Ester und Salze, die
vorwiegend als Herbizid im Getreideanbau verwendet werden, sind im
Vergleich zu den Triazin- und Phenylharnstoffderivaten relativ
persistent. Mit dem Auftreten der Wirkstoffe in Boden, Wasser und
Getreideprodukten ist damit verstärkt zu rechnen. Die
gaschromatographische Analyse der Stoffgruppe gelingt nach Anreicherung
und Derivatisierung (Methylierung der Carbonsäuregruppe). Nachfolgend
genannte Wirkstoffe (vgl. Tab. 32) können mit einer
Bestimmungsgrenze von 0.1 µg/l (Wasser) bzw. 0.001 mg/kg (Boden) erfaßt
werden.
Mecoprop Fenoprop MCPA
2,4,5-T Dichlorp MCPB
2,4-D 2,4-DB
(Tab. 32) Standardpaket Chlorphenoxyalkancarbonsäuren
Phenole
Die differenzierte Erfassung von Phenolen in Boden- und Wasserproben
erfolgt, nach Derivatisierung (Acetylierung) und Extraktion, mittels
GC/MS-Kopplung. Das angebotene Parameterpaket umfaßt folgende
Verbindungen (Tab. 33):
Phenol m/p-Kresol o-Kresol
(Tab. 33) Standardpaket Phenole
Â
Das erweiterte Phenol-Paket (vgl. Tab. 34) enthält zusätzlich
folgende höher alkylierte Phenole:
2,3-Dimethylphenol 2,4-Dimethylphenol
2,5-Dimethylphenol 2,6-Dimethylphenol / 2-Ethylphenol
3,4-Dimethylphenol 3,5-Dimethylphenol
3-Ethylphenol 4-Ethylphenol
2,3,5-Trimethylphenol 2,3,6-Trimethylphenol
2,4,6-Trimethylphenol 3,4,5-Trimethylphenol
(Tab. 34) Erweiterungspaket Phenole (Phenole II)
Mit einem ähnlichen Analysenverfahren (GC/MS-Analyse nach Derivatisierung) können folgende Naphthole (vgl. Tab. 35) bestimmt werden:
1-Naphthol 2-Naphthol
4-Chlor-1-naphthol
(Tab. 35) Standardpaket Naphthole
Die Einzelstoffe können je nach Matrix mit einer Bestimmungsgrenze von
0.01 - 0.1 mg/kg (Boden) bzw. 1 - 10 µg/l (Wasser) nachgewiesen
werden.
Chlorphenole
Chlorierte Phenole (vgl. Tab. 36) werden nach Derivatisierung
(Acetylierung) und Extraktion aus Boden- und Wasserproben mittels der
GC/MS Kopplung bestimmt. Für das folgende Parameterpaket gilt eine
Bestimmungsgrenze von 0.001 mg/kg im Boden und 0.1 µg/l im
Wasser.
2-Chlorphenol 3-/4-Chlorphenol
2,3-Dichlorphenol 3,4-Dichlorphenol
3,5-Dichlorphenol 2,4-/2,5-Dichlorphenol
2,3,4-Trichlorphenol 2,3,5,6-Tetrachlorphenol
2,3,5-Trichlorphenol 2,3,4,5-Tetrachlorphenol
2,3,6-Trichlorphenol 2,3,4,6-Tetrachlorphenol
2,4,5-Trichlorphenol Pentachlorphenol
2,3,6-Trichlorphenol
(Tab. 36) Standardpaket Chlorphenole
Â
Rüstungsaltlastentypische Stoffe
Bei der Untersuchung von kriegs-, rüstungsbedingten und militärischen Altlasten ist die Analyse von Sprengmitteln (z.B. TNT, Hexogen) und deren Abbauprodukten von herausragender Bedeutung. Neben den Sprengstoffen selbst müssen Einsatz- und Nebenprodukte des Herstellungsprozesses sowie Abbauprodukte berücksichtigt werden. Nitroaromaten mit unterschiedlichen Nitrierungsgrad sowie aromatische Amine sind aufgrund ihres karzinogenen Potentials von besonderer Relevanz.
Das nachfolgende Analysenpaket (Tab. 37) umfaßt die wichtigsten
Verbindungen aus der TNT-Produktion sowie deren Abbauprodukte.
2-Nitrotoluol 2,6-Dinitrotoluol
3-Nitrotoluol 3,4-Dinitrotoluol
4-Nitrotoluol 2,4,6-Trinitrotoluol
1,2-Dinitrobenzol 2-Amino-4-nitrotoluol
1,3-Dinitrobenzol 4-Amino-2-nitrotoluol
1,4-Dinitrobenzol 2-Amino-4,6-dinitrotoluol
2,3-Dinitrotoluol 4-Amino-3,5-dinitrotoluol
2,4-Dinitrotoluol 4-Amino-2,6-dinitrotoluol
Nitrobenzol 1,3,5-Trinitrobenzol
(Tab. 37) Standardpaket Nitroaromaten
Die Analyse der genannten Stoffe erfolgt gaschromatographisch mit
massenspektrometrischer Detektion. Die Nachweisgrenzen liegen in der
Routine bei 0.001 mg/kg (Boden) bzw. 0,1 µg/l (Wasser).
Weitere wichtige Sprengstoffe aus der Gruppe der Nitramine sind
Hexogen, Octogen und Tetryl (Tab. 38). Da diese Stoffe nur
bedingt oder gar nicht gaschromatographisch zu bestimmen sind, werden
diese Stoffe im Labor der SEWA GmbH mittels HPLC analysiert. Zur
Gewährleistung einer hohen Analysensicherheit wird ein
Diodenarray-Detektor (DAD) eingesetzt. Dieser registriert während des
HPLC-Laufes simultan einen bestimmten Wellenlängenbereich des
UV/VIS-Spektrums. Durch Vergleich der aufgenommenen Spektren mit
Spektren aus einer Vergleichsbibliothek ist die zweifelsfreie
Identifizierung der analysierten Stoffe möglich. Die im Routinebetrieb
erreichten Bestimmungsgrenzen liegen im Wasser bei 0,1µg/l (Octogen
0,5µg/l) bzw. im Boden bei 0,01 mg/kg.
Hexogen Octogen
Tetryl
(Tab. 38) Standardpaket Nitramine
Diphenylamine und N,N‘-Diethyl-N,N‘-diphenylharnstoff werden aufgrund
ihrer leichten Nitrierbarkeit als Stabilisatoren von Zündladungen
eingesetzt. Bei der Untersuchung von Rüstungsaltlasten sind diese
Verbindungen (vgl. Tab. 39) sowie nitrierte Diphenylamine häufig
zu bestimmen. Die Analyse erfolgt im Labor der SEWA GmbH mit Hilfe der
GC/MS-Kopplung. Es werden Bestimmungsgrenzen von 1µg/l (Wasser) bzw.
0,01 mg/kg (Boden) erreicht.
Diphenylamin 2-Nitrodiphenylamin
4-Nitrodiphenylamin 2,4-Dinitrodiphenylamin
N,N’-Diethyl-N,N’-diphenylharnstoff
(Tab. 39) Standardpaket Diphenylamine
Alkohole
Die niedermolekularen Alkohole Methanol, Ethanol und 2-Propanol werden mittels Headspace-GC-FID-Technik mit einer Bestimmungsgrenze von 10 mg/kg (Boden) bzw. 1 mg/l (Wasser) analysiert.
Phthalate
Diese Verbindungen werden technisch in großen Mengen als Weichmacher in Kunststoffen eingesetzt und haben dadurch in der Umwelt eine hohe Verbreitung gefunden. Die Spurenanalytik dieser Verbindungsklasse ist aufgrund ihrer Allgegenwart problematisch: Beginnend bei der Probenahme und -lagerung ist darauf zu achten, daß insbesondere Wasserproben nicht mit Kunststoffmaterialien in Berührung kommen. Bei der Analyse muß auf die Reinheit der verwendeten Apparaturen und der Reagenzien besonders geachtet werden.
Im Labor der SEWA Laborbetriebsgesellschaft mbH wird das folgende
Parameterpaket (Tab. 40) mittels GC/MS-Kopplung bestimmt. Dabei
wird in Wasserproben eine Bestimmungsgrenze von 0.01 mg/l und in
Bodenproben eine Bestimmungsgrenze von 1 mg/kg angegeben.
Dimethylphthalat Bis-2-Ethylhexylphthalat
Diethylphthalat Di-n-Octylphthalat
Di-n-Butylphthalat Butylhexylphthalat
(Tab. 40) Standardpaket Phathaltsäureester (Phthalate)
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, daß Phthalate im Rahmen
der GC-Übersichtsanalyse nur dann bewerten werden, wenn sie in sehr
großen Konzentrationen auftreten. Geringe Phthalatkonzentrationen
können nur durch eine gezielte Analytik ermittelt werden; eine
Bewertung aus einer Übersichtsanalyse, bei der die o.g. Voraussetzungen
nicht gegeben sind, ist nicht vertretbar.
Sonstige organische Einzelstoffe
Die Analytik weiterer, vorstehend nicht aufgeführter organischer
Einzelstoffe erfolgt nach den im Leistungsverzeichnis genannten
Bestimmungsverfahren. Für die Medien Wasser und Boden sind folgende
Bestimmungsgrenzen (vgl. Tab. 41) gültig:
| Parameter | BG Wasser/Eluat (*) | BG Feststoff (*) | Technik |
| Pyridin |
0.05 mg/l
|
- | Photometrie |
| Formaldehyd |
0.05 mg/l
|
- | Photometrie |
| Ethylacetat. |
0.001 mg/l
|
0.01 mg/kg
|
Headspace-GC |
(Tab. 41) (* BG — Bestimmungsgrenze)